LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.01.2019
L 3 BA 15/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 181;
Fundstellen:
NZG 2019, 1359
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 16.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 361/16

Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbHAbgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger TätigkeitAnspruch auf feste Vergütung und Fortzahlung im KrankheitsfallKein Vorliegen einer Sperrminorität nach dem GesellschaftsvertragUnerheblichkeit einer Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot und einer selbständigen Führung des Geschäftsbereichs mit gelockerter Weisungsdichte

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen L 3 BA 15/18

DRsp Nr. 2019/13860

Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Anspruch auf feste Vergütung und Fortzahlung im Krankheitsfall Kein Vorliegen einer Sperrminorität nach dem Gesellschaftsvertrag Unerheblichkeit einer Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot und einer selbständigen Führung des Geschäftsbereichs mit gelockerter Weisungsdichte

1. Zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit eines Gesellschaftergeschäftsführers ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen auszugehen und im weiteren zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen.2. Entscheidend für die statusrechtliche Beurteilung eines Minderheitsgesellschaftergeschäftsführers ist der sich aus seiner Stellung ergebende Einfluss auf die Gesellschaft.

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 16. August 2017 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 181;

Tatbestand: