Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.5.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 19.484,31 Euro festgesetzt.
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