LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.03.2022
L 9 BA 3774/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; BRAO § 43;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 26.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 2165/17

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Berater bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine RechtsanwaltskanzleiAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation und den Betriebsablauf eines UnternehmensAusübung einer selbständigen Tätigkeit nach Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2022 - Aktenzeichen L 9 BA 3774/18

DRsp Nr. 2022/11682

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als "Berater" bzw. "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" für eine Rechtsanwaltskanzlei Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation und den Betriebsablauf eines Unternehmens Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

Zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines "wissenschaftlichen Mitarbeiters" bzw. "Beraters" in einer Anwaltskanzlei bzw. eines Mitgesellschafters einer in der Rechtsform einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) geführten Anwaltskanzlei.

Tenor

Die Berufungen des Klägers und des Beigeladenen Ziff. 1 gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 26. September 2018 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; BRAO § 43;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen Ziff. 1 in seiner Tätigkeit als "Berater" bzw. "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" im Zeitraum 01.03.2006 bis 31.12.2015 streitig.

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