LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2022
L 3 BA 38/21
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 311b;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 02.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 31 BA 7/18

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitErforderlichkeit der notariellen Beurkundung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2022 - Aktenzeichen L 3 BA 38/21

DRsp Nr. 2023/5881

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Erforderlichkeit der notariellen Beurkundung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages

Der Austritt aus einer Gesellschaft ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nur dann zu berücksichtigen, wenn die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 2. August 2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 311b;

Tatbestand

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Klägerin Sozialversicherungsbeiträge für die Beigeladenen zu 1. und zu 2. nachzuzahlen hat.