Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 2. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Klägerin Sozialversicherungsbeiträge für die Beigeladenen zu 1. und zu 2. nachzuzahlen hat.
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