Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 3. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 11.227,48 € festgesetzt.
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