Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 39.234,10 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beigeladene zu 1. aufgrund seiner Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Oktober 2011 der Sozialversicherungspflicht unterlag.
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