Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht der Sache nach der sozialversicherungsrechtlichen Status der Tätigkeit des Klägers zu 2) (nachfolgend nur noch "der Kläger") bei der Klägerin zu 1) (nachfolgend nur noch "die Klägerin") seit dem 25. Mai 2013.
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