Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 4.5.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.
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