Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 12.10.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Erstattung des Arbeitnehmeranteils von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die während der Pflichtstation Rechtsberatung im Juristischen Vorbereitungsdienst für ihn entrichtet worden sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|