Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 29.12.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.496,68 EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Das Sozialgericht (SG) hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 28.9.2018 im Ergebnis zu Recht abgelehnt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat hinsichtlich der Grundlagen für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Geschäftsführern einer GmbH zunächst Bezug auf den angefochtenen Beschluss (§ 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz [SGG]).
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