Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 2. März 2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene zu 1) haben dem Kläger jeweils die Hälfte seiner Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Klägers in seiner Tätigkeit als Dozent für die Beigeladene zu 1) in der Zeit vom 2. Mai 1994 bis zum 14. Juli 2000.
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