Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 13. April 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtsschutz aus Anlass der im Mai 2017 stattfindenden Sozialwahl mit dem Ziel der Erweiterung der wahlberechtigten Gruppe. Wegen des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen (vgl. § 136 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG -).
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