I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt eine Tischlerei und Zimmerei. Im Kalenderjahr 1994 (Streitjahr) ließ er einen Späneofen mit Heizkessel in den Betriebsräumen installieren, mit dem die bei der Holzverarbeitung anfallenden Abfälle (Späne, Abfallholz) durch Verbrennung entsorgt werden. Aufgrund der im Streitjahr vorgenommenen Expansion fallen pro Tag durchschnittlich 250 kg bis 300 kg Späne und zusätzlich ca. 150 kg Abfallholz im Betrieb des Klägers an, die in einem Zentralsilo gesammelt und anschließend dem Späneofen zur Verbrennung und Abfallbeseitigung zugeführt werden.
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