I. Die nichtselbständig tätigen Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im März 1993 ein Einfamilienhaus, das sie bereits seit 1987 als Mieter bewohnten. Aufgrund ihrer Versetzung an einen anderen Dienstort veräußerten sie das Haus im Februar 1994 und erwarben ein Einfamilienhaus in der Nähe der neuen Arbeitsstätte.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) errechnete aus dem Verkauf des ersten Hauses unter Berücksichtigung weiterer nachgewiesener Kosten einen Gewinn, den er als Spekulationsgewinn der Besteuerung unterwarf.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|