BFH - Urteil vom 08.04.2003
IX R 1/01
Normen:
AO § 39 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 22 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1171

Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

BFH, Urteil vom 08.04.2003 - Aktenzeichen IX R 1/01

DRsp Nr. 2003/10006

Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

1. Ein Grundstückskaufvertrag kann als Spekulationsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG zu bewerten sein, ohne dass es auf den Grund der Betätigung des Stpfl. (Spekulationsabsicht, Krankheit, drohende Enteignung, etc.) ankommt.2. Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist grds. der Zeitpunkt maßgebend, in dem der obligatorische (Kauf-)Vertrag abgeschlossen wird.3. Ist das wirtschaftliche Eigentum bereits übergegangen, kann bereits vor Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages der Vollzug eines Erwerbes gegeben sein, sodass bereits ab diesem frühen Zeitpunkt die Spekulationsfrist zu laufen beginnt.

Normenkette:

AO § 39 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 22 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die nichtselbständig tätigen Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im März 1993 ein Einfamilienhaus, das sie bereits seit 1987 als Mieter bewohnten. Aufgrund ihrer Versetzung an einen anderen Dienstort veräußerten sie das Haus im Februar 1994 und erwarben ein Einfamilienhaus in der Nähe der neuen Arbeitsstätte.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) errechnete aus dem Verkauf des ersten Hauses unter Berücksichtigung weiterer nachgewiesener Kosten einen Gewinn, den er als Spekulationsgewinn der Besteuerung unterwarf.