Spekulationsfrist: Wie sich eine Steuerbelastung bei privaten Veräußerungsgeschäften vermeiden lässt

Nicht erst seit Bitcoin & Co. sind private Veräußerungsgeschäfte im Visier der Finanzverwaltung. Auch und insbesondere Grundstücksgeschäfte können schnell eine hohe - und oft nicht einkalkulierte - Steuerbelastung zur Folge haben. Anhand aktueller Urteile zeigen wir, wie sich eine Steuerpflicht vermeiden lässt und wie Sie bei der Einkommensteuererklärung 2023 vorgehen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Private Veräußerungsgeschäfte sind …

  • Veräußerungen von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (Zeile 30 bis 40 der Anlage SO),
  • Veräußerungen von Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstigen Token, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (Anlage SO, Zeilen 41-47, 54, 55),
  • Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (Anlage SO, Zeilen 48-55) und
  • Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb (Anlage SO, Zeilen 48-55).

Als Anschaffung gilt auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe.