BFH vom 04.05.1994
X R 157/90

Spekulationsgeschäfte bei einem Wertpapiersammeldepot

BFH, vom 04.05.1994 - Aktenzeichen X R 157/90

DRsp Nr. 1997/8550

Spekulationsgeschäfte bei einem Wertpapiersammeldepot

Wertpapiergeschäfte, die ein Sammeldepot betreffen, führen zu Spekulationsgewinnen i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 b EStG nur insoweit, als mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, daß Anschaffung und Veräußerung innerhalb der Sechsmonatsfrist liegen: Es muß der Art und der Stückzahl nach ausgeschlossen werden können, daß auch Wertpapiere erfaßt werden, die sich für einen längeren Zeitraum im Depot befanden. Für die tatbestandsmäßige Abgrenzung in solchen Fällen eignet sich weder die "Lifo-Methode" noch die "Fifo-Methode".

Für die Praxis:

Soweit Spekulationsgeschäfte vorliegen, sind die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln (vgl. BFH v. 23.11.1993, Steuer-Telex 1994, 120). Auch insoweit findet weder die "Lifo"- noch die "Fifo"-Methode Anwendung.