FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.01.2000
5 K 1397/98
Normen:
EStG § 10b Abs. 1 Satz 1 ; EStDV § 48 Abs. 3 Nr. 1 ;

Spende oder Entgelt für Beitritt in einen Golfclub

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2000 - Aktenzeichen 5 K 1397/98

DRsp Nr. 2003/7371

Spende oder Entgelt für Beitritt in einen Golfclub

Ist das Motiv für eine Zahlung an einen Golfclub nicht die Förderung des Sports als solche, sondern der Erwerb der Mitgliedschaft bzw. die Nutzung der Anlagen des Golfclubs, dann scheidet ein Abzug solcher Aufwendungen als Spende aus.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 1 Satz 1 ; EStDV § 48 Abs. 3 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Abzug einer Zahlung über eine Gemeinde an einen Golfclub als Spende.