I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (Kläger) ist ein rechtlich selbständiger Landesverband eines bundesweit tätigen Verbandes. Nach seiner Satzung ist er eine Weltanschauungsgemeinschaft und dient der Verbreitung einer freigeistigen humanistisch-wissenschaftlichen Weltanschauung. In § 2 Abs. 1 der Satzung heißt es des weiteren:
"Zweck des Verbandes ist die Förderung von
1. Bildung und Erziehung
2. Kunst und Kultur
3. Völkerverständigung
4. Entwicklungshilfe
5. Jugendhilfe
6. Altenhilfe
7. Wohlfahrtspflege
8. Wissenschaft."
Nach § 2 Abs. 2 der Satzung wird der Satzungszweck verwirklicht durch:
1. Einwirken auf politische, kulturelle und gesellschaftliche Einrichtungen im humanistischen Sinne,
2. Förderung aller demokratischen, sozialen und liberalen Bestrebungen im nationalen und internationalen Raum,
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