LG München II, vom 17.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 4795/17
Sperrung eines FacebookkontosAnspruchsgrundlage für einen UnterlassungsanspruchAnspruch auf Wiederfreischaltung eines gelöschten Beitrags
OLG München, Beschluss vom 22.08.2019 - Aktenzeichen 18 U 1310/19 Pre
DRsp Nr. 2020/597
Sperrung eines FacebookkontosAnspruchsgrundlage für einen UnterlassungsanspruchAnspruch auf Wiederfreischaltung eines gelöschten Beitrags
1. Grundlage für den Anspruch des Nutzers einer Social-Media-Plattform auf Unterlassung der Löschung eines von ihm auf der Plattform geposteten Textbeitrags sowie der hierauf gestützten Sperrung ist der Erfüllungsanspruch aus dem Vertrag, durch den sich der Plattformbetreiber verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung der von ihr angebotenen Dienste zu ermöglichen, i.V.m. § 241 Abs. 2BGB und der bei dessen Auslegung zu beachtenden mittelbaren Drittwirkung des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit.2. Dies gilt auch für den Anspruch des Nutzers, einen gelöschten Textbeitrag auf der Plattform wieder freizuschalten, wenn die Löschung unter Verletzung seines Grundrechts auf Meinungsfreiheit und damit unberechtigt bzw. rechtswidrig erfolgte.
Tenor
1.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 17.12.2018, Az. 9 O 4795/17, gemäß § 522 Abs. 2ZPO zurückzuweisen.
2. 3.
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