I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsgegner berechtigt ist, der türkischen Steuerverwaltung eine Spontanauskunft über steuerliche Verhältnisse des Antragstellers zu erteilen.
Im Jahr 1999 wurde der Antragsteller im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen.
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