Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Sportwettensteuer streitig.
Die Klägerin ist als Handelsgesellschaft mit Sitz in A gegründet und im C Handelsregister eingetragen. Sie veranstaltete während des Streitzeitraums Sportwetten u.a. in der Bundesrepublik Deutschland.
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