FG Hessen - Urteil vom 13.01.2000
10 K 2685/98
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 ; LStDV § 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 625
NZA-RR 2001, 318

Städtepartnerschaft; Arbeitslohn; Reisekosten; Übernahme; Delegation - Übernahme von Reisekosten bei offiziellen Delegationen als Arbeitslohn

FG Hessen, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 10 K 2685/98

DRsp Nr. 2001/1843

Städtepartnerschaft; Arbeitslohn; Reisekosten; Übernahme; Delegation - Übernahme von Reisekosten bei offiziellen Delegationen als Arbeitslohn

Die Übernahme von Reisekosten durch die Stadt für ihre Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Städtepartnerschaft als Delegation der Stadt reisen und an dem offiziellen Pflichtprogramm teilnehmen, stellt keinen Arbeitslohn dar. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang das offizielle Programm auch touristisch interessante Programmpunkte ausweist.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 ; LStDV § 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Übernahme von Flugkosten für Arbeitnehmer der Klägerin als geldwerter Vorteil zu behandeln ist und damit lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt.