I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte und Vermögen des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1021, BStBl I 1972, 519) --DBA-Schweiz 1971-- in Deutschland besteuert werden dürfen.
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