Streitig ist, ob die Nichtverzinsung von nicht eingezahltem Stammkapital eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt.
Die Klägerin wurde mit notariellem Vertrag vom ...1991 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb ..... Seit Ende 1996 befindet sich die Klägerin in Liquidation.
Gesellschafter der Klägerin waren in den Streitjahren:
G (vom 29.09.1992 bis 31.01.1995) mit 33,4 %
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