VG Saarland, vom 23.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 737/19
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung mit der Schaffung der Anhörungsrüge; Möglichkeit einer Umdeutung einer ausdrücklich als Gegenvorstellung bezeichneten Eingabe in eine Anhörungsrüge insbesondere mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit dieses Verfahrens
OVG Saarland, Beschluss vom 19.11.2019 - Aktenzeichen 2 B 261/19
DRsp Nr. 2020/341
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung mit der Schaffung der Anhörungsrüge; Möglichkeit einer Umdeutung einer ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichneten Eingabe in eine Anhörungsrüge insbesondere mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit dieses Verfahrens
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