I.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus steuerlicher Fehlberatung geltend.
Die Beklagte zu 1. betreibt ein Steuerberaterbüro, deren geschäftsführende Gesellschafterinnen die Beklagte zu 2. und die Beklagte zu 3. sind.
Im Frühjahr 1990 suchten der Kläger und seine Ehefrau S... K... das Büro der Beklagten zu 2., die das Ehepaar bereits etwa zehn Jahre steuerlich beraten hatte, auf. Frau K... beabsichtigte, eine Firma zu gründen, wobei der Kläger den technischen Bereich eigenverantwortlich leiten und Frau K... den kaufmännischen Bereich führen sollte. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte auf die geplante eigenverantwortliche Tätigkeit des Klägers hingewiesen wurde.
In der Folgezeit wurde das Unternehmen wie beabsichtigt gegründet. Der Kläger unterzeichnete mit Wirkung zum 1. Mai 1991 einen Arbeitsvertrag (GA 13 - 14) als technischer Angestellter, dementsprechend wurden für ihn auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
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