OLG Koblenz - Urteil vom 06.07.2007
10 U 1477/06
Normen:
StBerG § 57 Abs. 1 § 68 (a.F.) ; BGB § 675 ;
Fundstellen:
DB 2007, 1917
OLGReport-Koblenz 2007, 967
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 04.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 581/05

StB-Haftung wegen fehlerhafter Beratung über Sozialversicherungspflicht des im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten - Beginn der Verjährung

OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2007 - Aktenzeichen 10 U 1477/06

DRsp Nr. 2007/13197

StB-Haftung wegen fehlerhafter Beratung über Sozialversicherungspflicht des im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten - Beginn der Verjährung

»Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.«

Normenkette:

StBerG § 57 Abs. 1 § 68 (a.F.) ; BGB § 675 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus steuerlicher Fehlberatung geltend.

Die Beklagte zu 1. betreibt ein Steuerberaterbüro, deren geschäftsführende Gesellschafterinnen die Beklagte zu 2. und die Beklagte zu 3. sind.

Im Frühjahr 1990 suchten der Kläger und seine Ehefrau S... K... das Büro der Beklagten zu 2., die das Ehepaar bereits etwa zehn Jahre steuerlich beraten hatte, auf. Frau K... beabsichtigte, eine Firma zu gründen, wobei der Kläger den technischen Bereich eigenverantwortlich leiten und Frau K... den kaufmännischen Bereich führen sollte. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte auf die geplante eigenverantwortliche Tätigkeit des Klägers hingewiesen wurde.

In der Folgezeit wurde das Unternehmen wie beabsichtigt gegründet. Der Kläger unterzeichnete mit Wirkung zum 1. Mai 1991 einen Arbeitsvertrag (GA 13 - 14) als technischer Angestellter, dementsprechend wurden für ihn auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.