FG Brandenburg - Urteil vom 28.09.2000
5 K 1402/99 E, AO
Normen:
AO (1977) § 37 Abs. 2 Satz 2; EStG § 50a Abs. 5 ; EStG § 50a Abs. 4 ; AO (1977) § 324 ; EStDV § 73g; AO (1977) § 191 Abs. 1 ;

Steuer- oder Haftungsschuldner als Erstattungsberechtigter von ohne Rechtsgrund i.S. des § 37 Abs. 2 AO (1977) nach § 50a Abs. 4 EStG gezahlten Abzugssteuern

FG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen 5 K 1402/99 E, AO

DRsp Nr. 2001/8703

Steuer- oder Haftungsschuldner als Erstattungsberechtigter von ohne Rechtsgrund i.S. des § 37 Abs. 2 AO (1977) nach § 50a Abs. 4 EStG gezahlten Abzugssteuern

1. Gibt der inländische Schuldner einer an einen beschränkt Steuerpflichtigen zu zahlenden Vergütung i.S. des § 50a Abs. 5 EStG keine Steueranmeldung ab, ergeht daraufhin ein auf § 73g EStDV gestützter Haftungsbescheid und am darauffolgenden Tag eine Arrestanordnung zur Sicherung der Abzugssteuern, so ist nach der bestandskräftigen Feststellung der fehlenden unbeschränkten Steuerpflicht des ausländischen Vergütungsgläubigers nicht der Vergütungs- bzw. Haftungsschuldner sondern der ausländische Vergütungsgläubiger Erstattungsberechtigter des ohne Rechtsgrund von dem Vergütungsschuldner unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die zur Sicherung des Steuerabzugs erlassene Arrestanordnung gezahlten Betrages. Dem steht das Fehlen einer Festsetzung der Abzugssteuern und der Erlass des Haftungsbescheids nicht entgegen. Maßgebend für die Beurteilung der Frage, worauf gezahlt wurde, ist der im Zeitpunkt der Zahlung hervortretende Wille. 2. Ausführungen zur Rechtswidrigkeit eines nach Tilgung der Steuerschuld erlassenen Haftungsbescheids.

Normenkette:

AO (1977) § 37 Abs. 2 Satz 2; EStG § 50a Abs. 5 ; EStG § 50a Abs. 4 ; AO (1977) § 324 ; EStDV § 73g; AO (1977) § 191 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: