Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Sozialarbeiter und Therapeut im Streitjahr 2001 umsatzsteuerbefreite Leistungen erbracht hat.
Der Kläger hat an der Gesamthochschule Siegen am ...1979 die staatliche Abschlussprüfung der Studienrichtung Sozialarbeit mit Erfolg abgelegt und darauf hin den akademischen Grad des "Sozialarbeiters", graduiert, verliehen bekommen.
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