Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erlitt im zweiten Weltkrieg einen Kriegsunfall, der eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 v.H. zur Folge hatte. Auf seinen Antrag hin bewilligte das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV) dem Kläger mit Bescheid vom 1. Dezember 1977 einen monatlich zahlbaren Unterhaltsbeitrag gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesgesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes --G 131-- (BGBl I 1965, 1685) i.V.m. §
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