I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Ihm kann jedes in der Bundesrepublik Deutschland tätiges Versicherungsunternehmen (VU) als Mitglied beitreten. Im Jahr 1992 (Streitjahr) waren ca. 200 VU Mitglieder des Klägers. Ihr Anteil am deutschen Versicherungsmarkt betrug 1993 ca. 90 v.H. Der Zweck des Klägers ergibt sich aus einem von den Verbänden der Branche mit den Verbänden der Versicherungskaufleute, der Geschäftsstellenleiter der Versicherungen und der Versicherungsvermittler und -makler geschlossenen Abkommen zur Durchführung von Provisionsregelungen. Satzungsmäßige Aufgabe des Klägers ist es, über den Inhalt, die Änderungen und die Ergänzungen dieses Abkommens zu beschließen und etwaige Verstöße gegen das Abkommen zu untersuchen und zu ahnden.
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