Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der am 13. Juni 1992 errichtet wurde. Nach seiner Satzung führt der Kläger den Namen "X.-Landesverband für organisch-biologischen Land- und Gartenbau L...". Der Kläger hatte seinen Sitz zunächst in M..., zog jedoch 1996 von M... im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts N... nach O... in den Zuständigkeitsbereich des Beklagten um. Ziele und Zwecke des Klägers sind nach § 2 seiner Satzung
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