FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.05.2022
8 K 8117/16
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;

Steuerbefreiung eines Vereins von der Körperschaftsteuer wegen Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen 8 K 8117/16

DRsp Nr. 2023/13057

Steuerbefreiung eines Vereins von der Körperschaftsteuer wegen Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation

Tenor

Die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2007 bis 2013 vom 11.10.2010 - sämtlich in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.05.2016 - werden dahingehend geändert, dass der Kläger als gemeinnützig anerkannt wird.

Die Bescheide über Umsatzsteuer 2007 bis 2011 vom 11.10.2010 - sämtlich in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.05.2016 - werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 4.249,30 € (2007), 4.230,67 € (2008), 7.292,09 € (2009), 3.220,96 € (2010) und um 1.328,49 € (2011) vermindert wird.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Dem Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten für den Zeitraum 2007 bis 2013 über die Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation, die zeitweise in verschiedenen Verfassungsschutzberichten erwähnt bzw. als extremistisch bezeichnet worden ist.