I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) als steuerbefreiter Berufsverband i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes in der für das Streitjahr 2005 geltenden Fassung (KStG 2002) anerkannt werden kann und ob er gewerblich tätig ist.
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