Die Beteiligten streiten um die Gewährung der Steuerbefreiung für reprivatisierte Unternehmen nach § 3 Abs. 1 der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 8. März 1990 -1. DV-ReprivG- (GBl DDR I 1990, 141).
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