I.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) erfüllt sind.
Mit Vertrag vom 28.10.1994 hatten die in Gütergemeinschaft lebenden Eltern der am 16.7.2003 verstorbenen Erblasserin ein bebautes Grundstück überlassen. Nach dem Tode der Erblasserin wären deren gesetzliche Erben ihre Schwester (die Klägerin) und ihr Vater zu je 1/2 gewesen, da die Mutter vorverstorben war. Nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft durch die Klägerin wurde der Vater der Klägerin und der Erblasserin Alleinerbe.
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