Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe f UStG steuerbefreite Vermittlungsleistungen erbracht hat.
Aufgrund Handelsvertretervertrag vom ....2003 war der Kläger ab dem 01.08.2003 für die Firma ... AG, ... bei ... (Firma T.), als Handelsvertreter tätig.
In diesem Handelsvertretervertrag wurde unter anderem folgendes geregelt:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|