FG Berlin - Urteil vom 12.10.2004
5 K 5316/03
Normen:
EStG § 3 Nr. 26 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 340
Steuertelex 2005, 210

Steuerbefreiung von 1.848 EUR auch für Korrekturassistenten

FG Berlin, Urteil vom 12.10.2004 - Aktenzeichen 5 K 5316/03

DRsp Nr. 2005/5121

Steuerbefreiung von 1.848 EUR auch für Korrekturassistenten

Der Steuerfreibetrag von 1.848 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG kann auch für die Tätigkeit als Korrekturassistent für Klausuren und Hausaufgaben an einer Universität in Anspruch genommen werden.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26 ;

Tatbestand:

Die Klägerin war im Streitjahr Rechtsreferendarin und nebenberuflich auf der Grundlage von Werkverträgen als Korrekturassistentin für Klausuren und Hausarbeiten an den Juristischen Fakultäten der Universität X und der Universität Y tätig. Aus diesen Nebentätigkeiten erzielte sie im Streitjahr Einkünfte in Höhe von 1 901,00 EUR, die der Beklagte mit Bescheid vom 12. Mai 2003 in voller Höhe der Besteuerung unterwarf. Die Beteiligten streiten nunmehr um die Frage, ob diese Einkünfte gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz - EStG - in Höhe von 1 848,00 EUR als steuerfrei anzusehen sind.