1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom 02.02.2006 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahren auferlegt.
Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes ist streitig, ob die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung im Sinne der §§ 4 Nr. 1b, 6a vorliegen.
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