I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Fachärztin für Labormedizin und betreibt ein medizinisches Labor. Mit Vertrag vom 28. Februar 1983 verpflichtete sie sich gegenüber einer Ärztlichen Laborgemeinschaft zur Durchführung von Laboranalysen an dem von der Laborgemeinschaft zur Verfügung gestellten Untersuchungsmaterial. Die Laborgemeinschaft ist ein Zusammenschluß von Ärzten, die die Analysetätigkeit aus ihren Praxen ausgegliedert haben. Sie nimmt im wesentlichen Verwaltungsaufgaben wahr. Die Analysen werden in Verantwortung der Klägerin durchgeführt und der Laborgemeinschaft monatlich in Rechnung gestellt. Diese wiederum rechnet mit den einzelnen Ärzten ab, die die Laborleistungen ihrerseits ihren Privatpatienten bzw. den Krankenversicherungsträgern in Rechnung stellen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|