EStG § 3 Nr. 59 Hs. 2. (i.d.F. vor dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13. September 2001) ;
Fundstellen:
AuA 2005, 363
BB 2005, 930
BFH/NV 2005, 781
BFHE 209, 217
BStBl II 2005, 750
DB 2005, 982
DStRE 2005, 623
NJW 2005, 3232
NZM 2005, 513
Steuertelex 2005, 242
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 19.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 272/02
Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG - Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO bei Verfahrensmangel
BFH, Urteil vom 16.02.2005 - Aktenzeichen VI R 58/03
DRsp Nr. 2005/5342
Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG - Anwendung des § 126 Abs. 4FGO bei Verfahrensmangel
»Die Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG ist auf Fälle beschränkt, in denen die Vorteile auf der Förderung nach dem II. WoBauG beruhen.«
Normenkette:
EStG § 3 Nr. 59 Hs. 2. (i.d.F. vor dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13. September 2001) ;
Gründe:
I. Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Vorteile aus einer verbilligten mietweisen Wohnungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis nach § 3 Nr. 59 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren 1999 und 2000 geltenden Fassung (EStG) steuerfrei sind.
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