FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.12.2000 4 K 10881/98
Normen:
EStG § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1 Buchst. a § 34 Abs. 1 § 34 Abs. 2 § 34 Abs. 3 ;
Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger Neuanstellung bei einer anderen Firma derselben Unternehmer; Einkommensteuer 1995
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 4 K 10881/98
DRsp Nr. 2004/4417
Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger Neuanstellung bei einer anderen Firma derselben Unternehmer; Einkommensteuer 1995
Eine steuerbegünstigte Abfindung i.S. der §§ 3 Nr. 9, 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 EStG kann auch dann vorliegen, wenn zwar ein "einvernehmlicher" Aufhebungsvertrag geschlossen und der entlassene Arbeitnehmer zeitgleich mit teilweise identischen Aufgaben wie bisher bei einem anderen Unternehmen der hinter seinem bisherigen Arbeitgeber stehenden Personen als Geschäftsführer angestellt wird, wenn aber die wesentliche Ursache für die Entlassung die Unerreichbarkeit der vom bisherigen Arbeitgeber verfolgten Geschäftszwecke und die beabsichtigte Aufgabe des Tätigkeitsbereichs des Entlassenen ist und mit der Abfindung der Verlust des Arbeitsplatzes und nicht etwa bereits entstandene Vergütungsansprüche abgegolten werden sollen.
Normenkette:
EStG § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1 Buchst. a § 34 Abs. 1 § 34 Abs. 2 § 34 Abs. 3 ;
Tatbestand:
Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung einer Abfindung.
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