Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die im Anschluss an eine unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes mit erheblichen stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen (Mitunternehmerschaft) durchgeführte Restauflösung der bisherigen Firma unter Aufdeckung der stillen Reserven die Tarifbegünstigung der §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt werden kann. Dem Streitfall liegt im Einzelnen folgender Sachverhalt zugrunde:
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