FG Hessen - Urteil vom 13.04.2011
12 K 1395/07
Normen:
EStG § 34 Abs. 3; EStG § 16;
Fundstellen:
BB 2012, 2942

Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung/-aufgabe

FG Hessen, Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 12 K 1395/07

DRsp Nr. 2012/21363

Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung/-aufgabe

Die im Anschluss an eine unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes mit erheblichen stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen (Mitunternehmerschaft) durchgeführte Restauflösung des bisherigen Unternehmens unter Aufdeckung der stillen Reserven fällt nicht unter die Tarifvergünstigung der § 16,34 EStG.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 3; EStG § 16;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die im Anschluss an eine unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes mit erheblichen stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen (Mitunternehmerschaft) durchgeführte Restauflösung der bisherigen Firma unter Aufdeckung der stillen Reserven die Tarifbegünstigung der §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt werden kann. Dem Streitfall liegt im Einzelnen folgender Sachverhalt zugrunde: