I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1984 mit einem Stammkapital von 100 000 DM gegründeten P-GmbH (GmbH). Neben dem Gehalt (in den Jahren 1989 bis 1992 jährlich insgesamt zwischen 143 000 DM und 127 000 DM) war dem Kläger eine Pension (ein lebenslängliches Ruhegeld vom 65. Lebensjahr an) zugesagt worden. Der Kläger veräußerte mit Vertrag vom 12. August 1992 100 v.H. der Anteile an der GmbH an Herrn G. Nach den Vorbemerkungen zu diesem Vertrag besteht aus Sicht des Käufers keine wirtschaftliche Grundlage für eine Weiterbeschäftigung des Verkäufers als Geschäftsführer.
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