Streitig ist, ob die Veräußerung der Steuerberaterpraxis des Klägers in N eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung darstellt.
Der Kläger ist Diplom-Wirtschaftsingenieur, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Zur Zeit führt er Steuerberaterpraxen in B und in J. Die Praxis in B erwarb er im Jahre 1983.
Am 20. Oktober 1988 unterzeichneten der Kläger und Herr H., Steuerberater, folgenden 'Sozietätsvertrag' (Bl. 304 - 316 der Außenprüfungsakten des Finanzamtes B Band II):
'Herr H., Steuerberater, N, B-Straße
und
Herr (der Kläger, Anm. d. Neutralisierenden)
- nachstehend als Partner bezeichnet -
sind übereingekommen, ihren Beruf als Steuerberater in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Sozietät) gemeinsam auszuüben.
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