FG Münster - Urteil vom 18.01.2000
6 K 2075/98 E
Normen:
EStG § 34 Abs. 1 S 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 24 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 497

Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von Einkünften

FG Münster, Urteil vom 18.01.2000 - Aktenzeichen 6 K 2075/98 E

DRsp Nr. 2001/2293

Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von Einkünften

Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG liegen vor, wenn eine Entschädigungszahlung zu einer über die normalen Verhältnisse hinausgehenden Zusammenballung von Einkünften führt. Dies gilt auch, soweit aufgrund verständlicher wirtschaftlicher Erwägungen des Steuerpflichtigen ein Vorschuß gezahlt wird.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1 S 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 24 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die in einem zweiten Kalenderjahr gezahlte Vorauszahlung auf eine Abfindung der Anwendung von § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz entgegensteht.