Streitig ist, ob für die Übertragung eines mit einem Nießbrauchrecht belasteten Kommanditanteils die Steuerbegünstigung gemäß § 13a Erbschaftsteuergesetz in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (ErbStG a. F.) anzuwenden ist.
Die Eltern der Kläger, I. F. und H. F., waren Kommanditisten der I. F. GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) mit je einer Einlage von 1.050.000 DM (I. F.) bzw. 450.000 DM (H. F.). Komplementärin ist die F. GmbH, die mit einer Einlage von 0 DM an der KG beteiligt ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|