Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem ermäßigten Steuersatz.
Die Klägerin, die organisatorisch in die B Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG eingegliedert ist, tritt rechtlich und steuerlich als selbständiges Unternehmen unter der Firma F GmbH auf. Gegenstand des Unternehmens ist das Verarbeiten von Extrakt-Kaffee-Pulver und die Herstellung von kaffeehaltigem Getränkepulver sowie das Verpacken in handelsübliche Gebinde. Unter dem 15.4.1999 beantragte die Klägerin die Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem gemäß §
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