FG Niedersachsen - Beschluss vom 23.07.2003
6 K 10085/00
Normen:
GKG § 13 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1656

Steuerberaterprüfung; Streitwert - Streitwert für Verfahren über Bestehen der Steuerberaterprüfung

FG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2003 - Aktenzeichen 6 K 10085/00

DRsp Nr. 2003/13220

Steuerberaterprüfung; Streitwert - Streitwert für Verfahren über Bestehen der Steuerberaterprüfung

1. Der Streitwert für ein Verfahren über das Bestehen der Steuerberaterprüfung hat sich am finanziellen Interesse des Prüflings auszurichten, welches er mit dem Begehren verbindet. 2. Das finanzielle Interesse drückt sich in der nach bestandener Prüfung bestehenden Möglichkeit eines Mehrverdienstes gegenüber der Anstellung als Steuerfachgehilfe aus. Auszugehen ist vom durchschnittlichen Hinzuverdienst einer mittleren eingeführten Steuerberaterpraxis. 3. Ausgehend von einer groben Schätzung, die sich auch daran zu orientieren hat, dass eine möglichst gleichmäßige Behandlung aller Betroffenen gewährleistet wird und das Kostenrisiko überschaubar bleibt, ist ein Streitwert von 25.600 EURO als angemessen anzusetzen.

Normenkette:

GKG § 13 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: