BFH, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen VII R 52/99
DRsp Nr. 2000/2681
Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren
1. Hat das FG auf eine Verpflichtungsklage einen Prüfungsbescheid mit der Maßgabe aufgehoben, die Prüfungsbehörde solle ihre Entscheidung unter einem bestimmten Gesichtspunkt überprüfen, so handelt es sich um einen Bescheidungsausspruch, der nur ergehen darf, wenn das FG festgestellt hat, dass der Prüfungsbescheid rechtswidrig ist. Hält das FG die Rechtswidrigkeit des Prüfungsbescheid bloß für möglich, darf ein derartiger Bescheidausspruch nicht ergehen.2. Hält das FG ein Überdenken der Prüfungsentscheidung seitens des Prüfungsausschusses für notwendig, muss es diesem hierzu durch Aussetzung des Klageverfahrens Gelegenheit geben.
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