Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) abgewiesen, weil die Klageschrift nicht handschriftlich unterzeichnet war. Dagegen hat der Kläger Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt.
Die Beschwerde ist unzulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|